„Was kommt nach der SPLG?“

PERSPEKTIVEN SCHAFFEN

Fachliche Ausrichtung

Unsere fachliche Ausrichtung orientiert sich an grundlegenden Entwicklungsbedürfnissen von Menschenkindern (Bindung und Identität) und verpflichtet sich im Besonderen dem Erhalt und der Förderung von Geschwisterbeziehungen.

Geschwisterpaare

Wir nehmen Geschwisterpaare oder Individualplatzierungen in unseren Fachpflegefamilien gemäß §33 Satz 2 SGB VIII für eine dauerhafte Perspektive auf und bieten ihnen ein ressourcenreiches familiales Umfeld zum Aufwachsen und der biografischen Bewältigung ihrer Herkunftsgeschichte an.

Fachfamilien

Unsere an der Träger angebundenen und in einem internen Qualifizierungsverfahren auf ihre Eignung geprüften Fachfamilien, werden durch uns kontinuierlich und umfassend beraten, begleitet, fortgebildet und entlastet. Für die prozessbegleitende Beratung ist ein fester Fachberater des Trägers zugeordnet, der die Hilfe mit dem belegenden Jugendamt koordiniert.

Ihr Kontakt zu uns

Ihre Fragen zu unserer Arbeit und Ausrichtung beantworten Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail.

02354 / 911 98 59

Ihr Ansprechpartner:
Lars Andy Jespersen
M. A. Soziale Arbeit, Pädagogische Leitung
Geschäftsführung

Menschenskind Pflegekinderhilfe GmbH
Volmestraße 1
58540 Meinerzhagen

Das Kurzkonzept Menschenskind steht Ihnen hier als PDF Download zur Verfügung.

Auf Nachfrage senden wir Ihnen gerne unsere umfangreiche Fachkonzeption.

  • Wir beraten die Fachpflegefamilie aufsuchend und regelmäßig, mindestens einmal monatlich findet für jedes untergebrachte Kind ein persönlich-intensives Beratungsgespräch statt. Darüber hinaus begleiten wir die Fachpflegeeltern in allen relevanten Angelegenheiten.
  • Ferner unterstützen wir die Fachpflegefamilien in der Biografiearbeit mit den Pflegekindern.
  • Wir sind telefonisch stets erreichbar und unterhalten Bereitschaften während der Wochenenden und Ferienzeiten.
  • Wir geben die zweckbezogenen Pauschalen an die Familien aus, zuzüglich Förderungsmitteln und bestimmten Beihilfen und Einzelzuwendungen.
  • Die sonst übliche materielle Zuwendung des Erziehungsbeitrages an Fachpflegen (§33 Satz 2) wandeln wir in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis für das pädagogisch qualifizierte Pflegeelternteil um, und sichern so die beruflichen Zeitressourcen der Fachkraft zur Unterstützung und Förderung der Pflegekinder sowie eine verlässlich-engagierte Mitwirkung in der Hilfeplanung ab.
  • Wir stellen eine geringfügig-beschäftigte Entlastungskraft für die Fachpflegefamilie ein, der ggf. spezifische Aufgaben (Nachhilfe, Sportförderung) für die Pflegekinder zugeordnet werden können.
  • Außerdem entlasten wir die Familien durch eine gemeinsame erlebnispädagogische Pflegekinder-Freizeit in den Sommerferien sowie durch zusätzliche Freizeiten mit unserem Kooperationspartner (www.erlebnisbauernhof-menden.de), die den Pflegekindern zusätzlich gesundheitsförderliche Erfahrungen in Natur und mit Tieren eröffnen.
  • Wir ermöglichen dem Fachberater einen persönlichen und vertrauensvollen Beziehungsaufbau zu den untergebrachten Pflegekindern durch eigene, beratungsunabhängige Termine und freizeitpädagogische Maßnahmen, wodurch auch die Beteiligung und der Kindesschutz für Pflegekinder gestärkt wird.
  • Unsere Fachberater arbeiten ganzheitlich-fallumfassend und haben auch und insbesondere die Herkunftsfamilie der Pflegekinder im Blick. Sie begleiten die persönlichen Umgänge der Kindeseltern, bereiten diese vor und nach, und besuchen sie in ihrem Haushalt zur Unterstützung der Biografiearbeit.
  • Der Fachberater ist zuverlässiger Ansprechpartner und Fallkoordinator für das Jugendamt, verfasst aussagekräftige Vorberichte zu den Hilfeplangesprächen und kann die zuständige Jugendamtsfachkraft unterstützen (bspw. bei Berichten ans Familiengericht).

Als freier Träger der Jugendhilfe bieten wir Hilfen gemäß § 27 SGB VIII in der Ausgestaltung nach § 33.2 SGB VIII und – bei Erreichen der Volljährigkeit – nach§ 41 SGB VIII an.

Die Fachpflegefamilien werden durch die Menschenskind Pflegekinderhilfe GmbH zur Tätigkeit als „Familienpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtige Kinder und Jugendliche“ nach § 33 Satz 2 SGB VIII vorbereitet, qualifiziert und für die Dauer des Pflegeverhältnisses begleitet.

In der Regel wird von uns die auf Dauer angelegte Aufnahme eines Geschwisterpaares angestrebt, es können jedoch auch Individualplatzierungen geplant und beschrieben werden.

Weitere Rahmendetails sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen und können in der Hilfeplanung (§36 SGB VIII) festgelegt werden.